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Netzanschluss (Gashausanschluss) zur Ausspeisung.

Ein Netzanschluss im Netzgebiet der medl unterliegt unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort den Bedingungen



Netzanschluss (Netzzugang nach GasNZV §33) Einspeisung Biogas

medl gewährt den Zugang zu ihrem Gasverteilnetz nach den gesetzlichen Vorschriften des EnWG, der GasNZV, GasNEV, NDAV und der MessZV sowie der "Vereinbarung über die Kooperation gemäß §20 Abs. 1b EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen" (KoV)


Zur Prüfung des Anschlussbegehrens nach § 33 der GasNZV sind technische Angaben zu Leistung, Menge, Druck und Qualität (Brennwert und Gasbeschaffenheit) der geplanten Einspeisung erforderlich. Des Weiteren ist die Lage der Anlage bzw. der Einspeisung durch entsprechende Pläne darzulegen.


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